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Installateur Abgasmessung

Abgasmessung mit Prüfbefund

In Wien müssen alle Feuerstätten über 15 kW Leistung nach dem Wiener Luftreinhaltegesetz einer Abgasmessung unterzogen werden. Demzufolge müssen Gasthermen bis zu 26 kW Leistung alle 4 Jahre, und Gasthermen mit einer Leistung zwischen 26 und 50 kW alle 2 Jahre einer Abgasprüfung unterzogen werden.Installateur AbgasmessungZur Abgasmessung sind nur vom Magistrat der Stadt Wien zugelassene Überprüfungsorgane befugt: Rauchfangkehrer und Installateure mit entsprechender Prüfung und Zulassung.Bei der Abgasmessung wird überprüft, ob einerseits der Mindestwirkungsgrad (Energie-Effizienz) eingehalten und andrerseits die Emissionsgrenzen für Kohlenmonoxid, Stickoxide und Ruß nicht überschritten werden.

Die Kosten belaufen sich auf 50 Euro (inkl. MwSt.) im Zuge einer Thermenwartung oder 120 Euro (inkl. MwSt. und Anfahrt) einzeln.

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